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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18 B (https://dejure.org/2019,4822)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18 B (https://dejure.org/2019,4822)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - L 7 AS 2024/18 B (https://dejure.org/2019,4822)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 439
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.04.2018 - B 14 SF 1/18 R

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18
    Dieser wird durch den geltend gemachten prozessualen Anspruch, dh durch den Klageantrag und den Klagegrund im Sinne eines bestimmten Sachverhalts bestimmt (BSG Beschlüsse vom 12.04.2018 - B 14 SF 1/18 R, vom 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R, vom 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R und vom 03.08.2011 - B 11 SF 1/10 R).

    Der vom Sozialgericht zur Begründung des angefochtenen Beschlusses herangezogene Beschluss des BSG vom 12.04.2018 - B 14 SF 1/18 R bezieht sich demgegenüber allein auf die hier nicht vorliegende Fallgestaltung einer eigenständigen selbstschuldnerischen Mietbürgschaft iSd §§ 765, 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB, die das Jobcenter gegenüber dem Vermieter abgegeben hatte.

    Zwar hat nach der Rechtsprechung des BSG in Verfahren über eine Rechtswegbeschwerde grundsätzlich eine Kostenentscheidung zu ergehen (BSG Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R, hieran anschließend BSG Beschluss vom 12.04.2018 - B 14 SF 1/18 R).

    Der Kläger als Beschwerdeführer hat das Rechtsmittel mit Erfolg eingelegt, so dass insbesondere (abweichend zum Sachverhalt bei BSG Beschluss vom 12.04.2018 - B 14 SF 1/18 R) § 154 Abs. 2 VwGO nicht greift.

  • BSG, 25.10.2017 - B 7 SF 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18
    Eine Verweisung des Rechtsstreits ist nur dann geboten und zulässig, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, nicht eröffnet ist (BSG Beschlüsse vom 25.10.2017 - B 7 SF 1/16 R und vom 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R).

    Diese Rechtsprechung hält der Senat indes nicht für einschlägig, wenn eine Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG begründet ist, es also bei dem zunächst vom Kläger zutreffend eingeschlagenen Rechtsweg verbleibt (abweichend BSG Beschluss vom 25.10.2017 - B 7 SF 1/16 R).

    Auch § 154 Abs. 1 VwGO, wonach der unterliegende Teil die Kosten des Verfahrens trägt, greift nicht zu Lasten des Beklagten, weil dieser die Verweisung an das Landgericht nicht beantragt hat und deshalb im Beschwerdeverfahren nicht "unterlegen" ist (abweichend BSG Beschluss vom 25.10.2017 - B 7 SF 1/16 R).

  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18
    Eine Verweisung des Rechtsstreits ist nur dann geboten und zulässig, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, nicht eröffnet ist (BSG Beschlüsse vom 25.10.2017 - B 7 SF 1/16 R und vom 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R).

    Dieser wird durch den geltend gemachten prozessualen Anspruch, dh durch den Klageantrag und den Klagegrund im Sinne eines bestimmten Sachverhalts bestimmt (BSG Beschlüsse vom 12.04.2018 - B 14 SF 1/18 R, vom 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R, vom 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R und vom 03.08.2011 - B 11 SF 1/10 R).

    Eine Gerichtsgebühr ist nicht angefallen, da gem. Nr. 7504 KV zu § 3 Abs. 2 GKG die Gebühr nur anfällt, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (ebenso BSG Beschluss vom 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R).

  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18
    Stellt sich der Klageanspruch nach der von dem Kläger gegebenen tatsächlichen Begründung als Folge eines Sachverhalts dar, der in besonderer Weise durch das SGB II geprägt wird und wäre ein sich hieraus ergebener Anspruch, sollte er tatsächlich bestehen, als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren, so ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet (BVerwG Urteil vom 19.05.1994 - 5 C 33/91; LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 21.09.2012 - L 3 AS 42/10).

    Bereits nach der Rechtsprechung des BVerwG zum BSHG war für einen Zahlungsanspruch, den ein Vermieter aus der an ihn gerichteten Erklärung eines Sozialhilfeträgers ableitet, Kosten der Unterkunft und Heizung für einen sozialhilfebedürftigen Mieter zu übernehmen und unmittelbar an den Vermieter zu überweisen, in der Regel aufgrund des öffentlich-rechtlichen Charakters der Streitigkeit der Verwaltungsrechtsweg gegeben, da eine entsprechende Übernahmeerklärung dieser Erklärung in besonderer Weise durch die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes geprägt war (BVerwG Urteil vom 19.05.1994 - 5 C 33/91).

  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18
    Zwar hat nach der Rechtsprechung des BSG in Verfahren über eine Rechtswegbeschwerde grundsätzlich eine Kostenentscheidung zu ergehen (BSG Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R, hieran anschließend BSG Beschluss vom 12.04.2018 - B 14 SF 1/18 R).

    Denn vorliegend gibt es im isolierten Rechtswegebeschwerdeverfahren keinen Ansatzpunkt, einen der Beteiligten isoliert mit Rechtsverfolgungskosten zu belasten (so für Verfahren iSd § 183 SGG i. Erg auch BSG Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R).

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.09.2012 - L 3 AS 42/10

    Arbeitslosengeld II - Ansprüche des Vermieters eines Leistungsberechtigten gegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18
    Stellt sich der Klageanspruch nach der von dem Kläger gegebenen tatsächlichen Begründung als Folge eines Sachverhalts dar, der in besonderer Weise durch das SGB II geprägt wird und wäre ein sich hieraus ergebener Anspruch, sollte er tatsächlich bestehen, als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren, so ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet (BVerwG Urteil vom 19.05.1994 - 5 C 33/91; LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 21.09.2012 - L 3 AS 42/10).

    Auch vorliegend ist die Beziehung zwischen dem Kläger und dem Beklagten in Bezug auf die Überweisung der Unterkunftskosten in besonderer Weise durch die öffentlich-rechtlichen Regelungen des SGB II geprägt (so auch LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 21.09.2012 - L 3 AS 42/10).

  • BSG, 03.08.2011 - B 11 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18
    Dieser wird durch den geltend gemachten prozessualen Anspruch, dh durch den Klageantrag und den Klagegrund im Sinne eines bestimmten Sachverhalts bestimmt (BSG Beschlüsse vom 12.04.2018 - B 14 SF 1/18 R, vom 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R, vom 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R und vom 03.08.2011 - B 11 SF 1/10 R).
  • BSG, 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18
    Dieser wird durch den geltend gemachten prozessualen Anspruch, dh durch den Klageantrag und den Klagegrund im Sinne eines bestimmten Sachverhalts bestimmt (BSG Beschlüsse vom 12.04.2018 - B 14 SF 1/18 R, vom 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R, vom 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R und vom 03.08.2011 - B 11 SF 1/10 R).
  • LSG Bayern, 05.08.2015 - L 7 AS 263/15

    Direktzahlung der Wohnungsmiete an den Vermieter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18
    Die Entscheidung, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung unmittelbar an den Vermieter oder anderen Empfangsberechtigten zu zahlen, ist jedenfalls gegenüber dem Leistungsberechtigten als Verwaltungsakt zu qualifizieren (Bayerisches LSG Beschluss vom 05.08.2015 - L 7 AS 263/15; Luik, in: Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage, § 22 Rn. 249).
  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18
    Über die Frage, welcher Rechtsweg für Rechtsstreite zwischen Vermietern und Jobcentern gegeben ist, denen Kostenübernahmeerklärungen oder Direktzahlungen nach § 22 Abs. 7 SGB II zugrunde liegen, hat das BSG in der Entscheidung vom 12.04.2018 ausdrücklich nicht entschieden (vgl. auch BSG Urteil vom 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R).
  • BFH, 28.06.2022 - II B 92/21

    Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO

    §§ 135 bis 138 FGO bieten bei erfolgreicher Rechtswegbeschwerde keine Rechtsgrundlage für eine Kostengrundentscheidung (ähnlich für das Sozialgerichtsgesetz Beschlüsse des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18 B, juris, Rz 13 f., und des LSG Sachsen-Anhalt vom 08.10.2021 - L 4 AS 341/21 B, juris, Rz 24 ff.).
  • BGH, 09.02.2021 - VIII ZB 20/20

    Zulässigkeit des Rechtswegs: Öffentlich-rechtliche Natur des Zahlungsanspruchs

    Im Rahmen des öffentlichen Rechts kann eine solche Willenserklärung Bestandteil eines öffentlich-rechtlichen Vertrags sein oder als einseitiges Leistungsversprechen (hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen) auftreten (so etwa BVerwGE 96, 71, 75 f.; BSG, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - B 7 SF 1/16 R, aaO Rn. 7, 10; BayVGH, NJW 1990, 1868 unter 1 a; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2016 - L 15 AY 23/15 B ER, juris Rn. 26; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2019 - L 7 AS 2024/18 B, juris Rn. 11).
  • BFH, 28.06.2022 - II B 93/21

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 28.06.2022 - II B 92/21: Rechtsweg für

    §§ 135 bis 138 FGO bieten bei erfolgreicher Rechtswegbeschwerde keine Rechtsgrundlage für eine Kostengrundentscheidung (ähnlich für das Sozialgerichtsgesetz Beschlüsse des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18 B, Rz 13 f., und des LSG Sachsen-Anhalt vom 08.10.2021 - L 4 AS 341/21 B, Rz 24 ff.).
  • LSG Bayern, 28.04.2022 - L 1 SV 6/22

    Rechtsweg bei Streitigkeiten zum Beitragszuschuss zur PKV und Arbeitgeberzuschuss

    Die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung löst ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Bestimmungen über die Kosten zu befinden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.9.2009 - 2 B 69.09 - juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 15.12.2021 - 22 C 21.951 - juris Rn. 30; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.2.2019 - L 7 AS 2024/18 B - juris Rn. 13; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8.10.2021 - L 4 AS 341/21 B - juris Rn. 25).
  • BGH, 09.02.2021 - VIII ZB 21/20

    Zulässigkeit des Rechtswegs: Öffentlich-rechtliche Natur des Zahlungsanspruchs

    Im Rahmen des öffentlichen Rechts kann eine solche Willenserklärung Bestandteil eines öffentlich-rechtlichen Vertrags sein oder als einseitiges Leistungsversprechen (hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen) auftreten (so etwa BVerwGE 96, 71, 75 f.; BSG, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - B 7 SF 1/16 R, aaO Rn. 7, 10; BayVGH, NJW 1990, 1868 unter 1 a; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2016 - L 15 AY 23/15 B ER, juris Rn. 26; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2019 - L 7 AS 2024/18 B, juris Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2023 - L 9 SO 367/22
    Dies gilt jedoch nicht bei einer begründeten Rechtswegebeschwerde, denn in einem solchen Fall ist die Entscheidung über die Kosten der Rechtswegebeschwerde der Entscheidung über die Kosten des Hauptsacheverfahrens vorzubehalten (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18 B; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 08.10.2021 - L 4 AS 341/21 B; für die FGO BFH Beschluss vom 28.06.2022 - II B 93/21).

    Dies gilt jedoch nicht bei einer begründeten Rechtswegebeschwerde, denn in einem solchen Fall ist die Entscheidung über die Kosten der Rechtswegebeschwerde der Entscheidung über die Kosten des Hauptsacheverfahrens vorzubehalten (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18 B; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 08.10.2021 - L 4 AS 341/21 B; für die FGO BFH Beschluss vom 28.06.2022 - II B 93/21).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.12.2022 - L 2 AS 594/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Rückforderung von SGB 2-Leistungen -

    Daher ist es jedenfalls im hier vorliegenden Fall der von beiden Beteiligten eingelegten begründeten Rechtswegebeschwerde geboten, die Entscheidung über die Kosten der Rechtswegbeschwerde der Entscheidung über die Kosten des Hauptsacheverfahrens vorzubehalten (vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. September 2021, a.a.O., juris Rn. 24; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2019 - L 7 AS 2024/18 B - juris Rn. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 21 AS 188/22

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Unabhängig von der Darstellungsweise im Bescheid handelt es sich bei der Zahlung an einen Dritten um einen Eingriff in das Verfügungsrecht des Hilfebedürftigen über die ihm gewährten Leistungen und damit um eine belastende Regelung des Einzelfalls, die die Qualitiät eines (eigenen) Verwaltungsakts i.S.d. § 31 Satz 1 SGB X hat (Piepenstock, in: jurisPK-SGB II, § 22 (Stand: 12.1.2022) Rn. 263; LSG NRW vom 20.2.2019 - L 7 AS 2024/18 B, Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 21 AS 183/22

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Unabhängig von der Darstellungsweise im Bescheid handelt es sich bei der Zahlung an einen Dritten um einen Eingriff in das Verfügungsrecht des Hilfebedürftigen über die ihm gewährten Leistungen und damit um eine belastende Regelung des Einzelfalls, die die Qualität eines (eigenen) Verwaltungsakts i.S.d. § 31 Satz 1 SGB X hat (Piepenstock, in: jurisPK-SGB II, § 22 (Stand: 12.1.2022) Rn. 263; LSG NRW vom 20.2.2019 - L 7 AS 2024/18 B, Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 21 AS 186/22

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Unabhängig von der Darstellungsweise im Bescheid handelt es sich bei der Zahlung an einen Dritten um einen Eingriff in das Verfügungsrecht des Hilfebedürftigen über die ihm gewährten Leistungen und damit um eine belastende Regelung des Einzelfalls, die die Qualität eines (eigenen) Verwaltungsakts i.S.d. § 31 Satz 1 SGB X hat (Piepenstock, in: jurisPK-SGB II, § 22 (Stand: 12.1.2022) Rn. 263; LSG NRW vom 20.2.2019 - L 7 AS 2024/18 B, Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2022 - L 7 AS 1066/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2022 - L 7 AS 974/21

    Zulässigkeit der Rechtswegsverweisung im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.10.2021 - L 4 AS 341/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Angelegenheit der Grundsicherung für

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2021 - L 4 AS 381/21

    Sozialgerichtliches oder verwaltungsgerichtliches Verfahren -

  • LSG Sachsen, 03.06.2020 - L 3 AS 1219/15
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